Welche Pflichten hat ein Franchisepartner?

Da Franchising auf dem Prinzip der Partnerschaft beruht, haben sowohl Franchise-Nehmer als auch Franchise-Geber bestimmte Pflichten. Während sich beim Franchise-Geber viele Pflichten auch aus der deutschen Gesetzeslage und der Rechtsprechung ergeben, sind bei Franchise-Nehmern bzw. Franchise-Partnern die meisten Pflichten im Franchise-Vertrag geregelt. Allerdings gibt es auch für Franchise-Nehmer Pflichten, die nicht explizit definiert werden müssen, sondern sich aus dem bestehenden Rechtsrahmen ergeben. Zu diesen Pflichten des Franchisepartners gehören:

  1. Absatzförderungspflicht: Der Franchise-Nehmer ist gehalten, sich nachhaltig um das Wachstum seines Franchise-Betriebs zu bemühen und den Absatz der systemspezifischen Waren oder Dienstleistungen zu fördern. Dazu zählt auch die Durchführung von regionalen Werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen.
  2. Einheitliches Auftreten: Franchise-Nehmer müssen die Richtlinien der Unternehmens-Identität des Franchise-System einhalten (Corporate Identity). Dazu zählen vor allem die Umsetzung eines einheitlichen Designs (Corporate Design) und die Einhaltung von Vorgaben in den Bereichen Kommunikation und Marketing.
  3. Reputations- und Interessenswahrung: Franchise-Nehmer dürfen den Ruf des Franchise-Systems in keiner Weise beschädigen und sollen zum positiven Image des Systems beitragen. Selbst im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen dürfen Franchise-Nehmer oft nicht an die Öffentlichkeit gehen, weil dies als Rufschädigung interpretiert werden kann. Auch der Ethikkodex des DFV betont die Verpflichtung zur Reputationswahrung.
  4. Informationspflicht: Franchise-Nehmer müssen dem Franchise-Geber nachprüfbare wirtschaftliche Daten zukommen oder die Geschäftsunterlagen einsehen lassen. Insbesondere wenn umsatzabhängige Franchise-Gebühren erhoben werden.
  5. Know-how-Schutz: Franchise-Nehmer müssen das Know-how, das ihnen vom Franchise-Geber bereit gestellt wird, schützen und sind verpflichtet, dieses Wissen weder während noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an Dritte weiterzugeben.
  6. Einhaltung von Standards: Franchisenehmer müssen die im Handbuch festgeschriebenen Grundsätze, Standards und Merkmale des Systems einhalten. Vor allem Qualitäts- und Hygienestandards wird ein hoher Stellenwert zugeschrieben.
  7. Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber und dessen Mitarbeitern: Franchisenehmer tun im Sinne Ihres eigenen Erfolges gut daran, die Zusammenarbeit mit dem Systembetreuer zielgerichtet zu gestalten und die mit dem Franchisegeber verabschiedeten Maßnahmen durchzuführen.
  8. Fortbildung: Franchisenehmer sind vertraglich verpflichtet vom Franchisegeber angebotene Seminare und Schulungen, die als Pflichseminare gekennzeichnet sind, zu besuchen.
  9. Zahlung der Franchisegebühren: Ein Franchisenehmer verpflichtet sich vertraglich seine regelmäßig anfallenden Gebühren rechtzeitig und in vereinbarter Höhe an den Franchisegeber zu zahlen.