Franchisenehmer werden niemals krank (mit VIDEO)

Wir von den FranchiseMachern arbeiten seit vielen Jahren mit Unternehmern zusammen, die sich dafür interessieren, mithilfe anderer Unternehmer ihr Geschäftsmodell noch erfolgreicher zu machen – in Form eines Franchisesystems. Dabei taucht immer wieder ein spannender, sehr gefährlicher Glaubenssatz auf: „Franchisenehmer werden niemals krank.“

Sowohl etablierte Franchisegeber als auch Unternehmer, die gerade erst über ein Franchisekonzept nachdenken, unterliegen diesem Irrglauben. Hier erfahren Sie, wie die Realität aussieht und was Sie als Franchisegeber schon jetzt unbedingt tun sollten, um für den Ernstfall vorzusorgen.

Die Wahrheit: Franchisenehmer sind Menschen

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Franchisenehmer sind Unternehmer, Unternehmer sind Menschen, und Menschen werden bisweilen krank. Eine ernsthafte Erkrankung, die uns über Wochen, Monate oder auch für immer aus dem Geschäft zieht, kann uns alle treffen – das haben wir in unserer mehr als 20-jährigen Erfahrung immer wieder erlebt. Auch vor Unfällen sind Franchisenehmer (und auch Franchisegeber!) niemals 100%ig geschützt. Da sagen auch die Mathematik und sämtliche Statistiken – leider – nichts anderes.

Eine gewisse Ausfallzeit können sowohl Franchisenehmer als auch Franchisegeber meist noch recht gut überbrücken. Doch was passiert, wenn ein Franchisepartner vollkommen handlungs- und damit auch geschäftsunfähig wird? In diesem Fall gelten für Franchisenehmer dieselben Regeln wie für alle anderen Menschen in Deutschland auch: Sofern nicht vorab andere Regelungen getroffen wurden, wird das Gericht einen gesetzlichen Betreuer stellen. In Deutschland müssen weit mehr als eine Million Menschen durch einen Betreuer vertreten werden.

Erklärung: Was macht ein Betreuer?

Ein Betreuer wird gebraucht, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Dieser Betreuer kann beispielsweise der Ehepartner oder ein anderes Familienmitglied sein. Im Idealfall weiß diese Person, was der Betreute will, und kann Entscheidungen in seinem Sinne treffen. Es kann jedoch auch passieren, dass das Gericht einen unabhängigen Betreuer stellt – einen Menschen, der die betroffene Person nicht einmal kennt.

In Bezug auf das Franchisegeschäft ist das natürlich eine Katastrophe. Im schlimmsten Fall muss nun der Betreuer, der sich im Bereich Franchise überhaupt nicht auskennt, sich um das Geschäft, die Mitarbeiter, die Kunden und die Lieferanten des betroffenen Franchisepartners kümmern. Das hat schwerwiegende Auswirkungen sowohl für den Franchisepartner als auch für Sie als Franchisegeber – und Sie haben als Franchisegeber kaum Möglichkeiten, darauf Einfluss zu nehmen.

Die Folgen für den Franchisenehmer und das Franchiseunternehmen

Bis heute hält sich fälschlicherweise das Gerücht, dass der Ehe- oder Lebenspartner eines Franchisenehmers automatisch dessen Geschäfte übernimmt, wenn der Franchisenehmer krank wird und dauerhaft ausfällt. Solange der Franchisenehmer selbst noch entscheidungsfähig ist, darf er diese Schritte natürlich veranlassen. Es handelt sich dabei aber keineswegs um einen Automatismus: Im Ernstfall kann es, wie oben beschrieben, passieren, dass ein Gericht entscheidet.

Für Sie als Franchisegeber bedeutet das, dass Sie möglicherweise einen vollkommen unerfahrenen Vertreter anstelle Ihres Franchisenehmers haben. Dessen Handlungen wirken sich nicht nur auf das Geschäft Ihres Franchisenehmers, sondern schlimmstenfalls auch negativ auf den Ruf Ihres gesamten Franchisekonzepts aus. Sie sehen also: Es lohnt sich, sich in dieser Hinsicht bereits im Voraus abzusichern.

So treffen Sie als Franchisegeber Vorsorge für Ihre Franchisepartner

Sie sind Unternehmer geworden, um selbstbestimmt zu arbeiten, für sich selbst zu stehen und handlungsfähig zu bleiben. Es liegt also in Ihrem Interesse, als Franchisegeber dafür Sorge zu tragen, dass sowohl Sie selbst als auch Ihre Franchisenehmer abgesichert sind, wenn es zu einer ernsthaften Erkrankung oder einem Unfall kommt. Die Beschäftigung damit mag nicht sehr attraktiv sein, die daraus folgende Absicherung ist es jedoch definitiv.

Wir haben bereits mit zahlreichen Franchisegebern Lösungen für genau diese Situation geschaffen. Die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht sind wichtige Dokumente, die verhindern können, dass eine unerwünschte Person die Kontrolle über Ihre Geschäfte übernimmt. Mittlerweile gibt es in Deutschland die ersten großen Franchisesysteme, die sich des Themas systematisch angenommen haben und für ihre Franchisenehmer klar strukturierte Lösungen anbieten.

Es gehört zu Ihren Pflichten als Franchisegeber, Ihr Know-how Ihren Franchisenehmern zugänglich zu machen, unter anderem mithilfe des Franchisehandbuchs. Auch in Schulungsprogrammen und Franchiseverträgen lassen sich die entsprechenden Regelungen verankern. Auf diese Weise treffen Sie Vorsorge – und letztendlich ist das die Aufgabe eines guten Franchisegebers:

  • Sie denken vorausschauend.
  • Sie schaffen Strukturen und Prozesse für Situationen, die in Zukunft eintreten können.
  • Mit Schulungen für Ihre Franchisepartner stellen Sie sicher, dass diese Strukturen und Prozesse genutzt werden.

Nicht zuletzt dient es der Stabilität, der Sicherheit und auch der Glaubwürdigkeit Ihres Franchisesystems, dass Sie auch auf diese Eventualität vorbereitet sind. Somit kann sich aus dieser einfachen Vorsorge sogar ein positiver Marketing-Effekt für Ihr Franchisekonzept ergeben.

Dringende Empfehlung für Franchisegeber: auch für sich selbst vorsorgen

Wir haben nun viel darüber gesprochen, wie Sie mehr Sicherheit für Ihre Franchisepartner und damit in Verlängerung auch für Ihr Franchiseunternehmen schaffen können. Doch in allergrößtem Maße hängt der Erfolg Ihres Unternehmens natürlich an Ihnen selbst. Auch wenn der Gedanke nicht angenehm ist: Denken Sie auch über die Situationen nach, dass Sie selbst handlungsunfähig werden könnten. Das ist Ihre Verantwortung als Franchisegeber, die Sie für alle Ihre Franchisenehmer tragen.

Prüfen Sie daher dringend Ihre Gesellschaftsverträge darauf, ob diese die entscheidenden Sätze enthalten, die im Falle einer Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit die richtigen Vertreter bestimmen. Treffen Sie Absprachen zum Beispiel mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner und verankern Sie diese rechtssicher. So verhindern Sie, dass ein gesetzlicher Betreuer ohne jede Erfahrung über Ihre geschäftlichen Geschicke bestimmt.

Unterstützung bei der Umsetzung für Franchisegeber

Die rechtlichen Aspekte dieser Thematik sind nicht ganz einfach zu verstehen. Gleichzeitig sollten die gewählten Formulierungen wasserdicht sein, damit im Fall der Fälle wirklich Ihr Wille durchgesetzt wird. Mit den FranchiseMachern haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite: Wir haben Lösungen zur Absicherung für genau diese Situation bereits mit diversen Franchiseunternehmen umgesetzt. Gern unterstützen wir auch Sie darin.

Sie sind noch kein Franchisegeber, können sich jedoch vorstellen, mithilfe anderer Unternehmer Ihr Geschäft auf ein neues Level zu heben und damit monatlich 6-stellige Umsätze zu erzielen? Sprechen Sie uns an. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Geschäftsmodell franchisierbar ist, und geben Ihnen Empfehlungen für Ihre nächsten Schritte. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit uns ein Franchisesystem aufbauen können.

 

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