Welche Franchise Gebühren gibt es? (mit VIDEO)

Für die vom Franchisegeber erbrachten Leistungen zahlt ein Franchisepartner Gebühren an seinen Franchisegeber. Die Einstiegsgebühr wird einmalig am Anfang der Franchisepartnerschaft bezahlt. Die laufende Franchisegebühr sowie die Werbegebühr werden i.d.R. umsatzanteilig meist monatlich ermittelt. Je nach System können weitere umsatzabhängige Gebühren oder zusätzliche Kostenpauschalen für z.B. Schulungen oder IT-Systeme anfallen.

Welche Kosten genau auf einen Franchisepartner zukommen und welche Leistungen der Franchisegeber dafür erbringt, regelt der Franchisevertrag. Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen System und den Leistungen des Gebers an den Franchisepartner ab. Eine allgemeingültige Formel, wie sich die Höhe der Gebühren berechnen lässt, gibt es nicht.

Erhebt ein Franchisesystem höhere Gebühren, muss dies nicht bedeuten, dass dieses System „teurer“ als ein anderes ist. Ein potentieller Franchisepartner sollte die hinter den einzelnen Gebühren stehenden Leistungen des Franchisegebers genau prüfen. Auch sind z.B. die Eintrittsgebühren von System zu Sytem (auch in der selben Branche) sehr unterschiedlich. Systeme, die keine Eintrittsgebühren erheben, stellen dafür i.d.R. höhere laufende Franchisegebühren in Rechnung.

Eintrittsgebühren

Der Franchisepartner bezahlt für die Franchisepartnerschaft in aller Regel eine Einstiegsgebühr. Doch wofür eigentlich? Sie entsteht generell durch die Vorleistungen des Franchisegebers wie z.B.:

  1. Entwicklung des Geschäftstyps,
  2. Erprobung in Pilotbetrieben,
  3. Dokumentation des Know-hows,
  4. Image/Bekanntheitsgrad

…und ein Franchisepartner erhält damit:

  1. das Recht und die Pflicht, das Unternehmens- und Marketingkonzept an seinem lokalen Markt umzusetzen,
  2. einen Expansionsschutz der ihm ermöglicht den Markt zu erschließen, und den Franchisegeber hindert, bei planmäßigem Verlauf selbst an seinem Marktplatz mit einem eigenen Geschäft aktiv zu werden,
  3. eine fundierte Ausbildung, die ihn die erfolgreiche Anwendung des Unternehmens- und Marketingkonzepts lehrt und
  4. die Integration des Franchisepartner in das Franchisesystem.

Laufende Franchisegebühr

  1. die Nutzung des Unternehmenskonzeptes,
  2. die Vermittlung des gesamten Know-hows,
  3. Schulungen, Trainings und Weiterbildungsmöglichkeiten,
  4. den Markenschutz,
  5. das Zurverfügungstellen von Werbemitteln,
  6. eine kontinuierlicher Unternehmensberatung,
  7. die Weiterentwicklung (Innovation) des Systems
  8. sowie den lokalen Umsatzverzicht des Franchisegebers

Für diese Leistungen zahlt der Franchisepartner außerdem eine laufende Franchisegebühr, deren Bemessungsgrundlage meist der Einkaufs- oder Verkaufsumsatz ist. Die Höhe der laufenden Gebühr bzw. Franchisegebühr ist je nach System unterschiedlich. Sie besteht meist aus einem gewissen Prozentsatz des Nettoumsatzes (zwischen 1 % und 15%).
Werbegebühr

Neben der laufenden Franchisegebühr kann vom Franchisegeber auch eine Werbegebühr erhoben werden. Diese sollte vom Franchisegeber für überregionale Werbung und die Umsetzung der allgemeinen Marketingstrategie verwendet werden, ganz im Sinne einer steigenden Markenbekanntheit und der Stärkung der Marke.

 

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