Die Europäische Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung EU Nr. 330/2010)

Die Europäische Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung EU Nr. 330/2010)

Die Europäische Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung EU Nr. 330/2010)

Franchisehandbuch: Marke stärken und Standards sichern

Ein Franchisegeber will mit einem gut geführten Handbuch sicherstellen, dass seine Standards und Richtlinien genauso umgesetzt werden wie in seinem Pilotbetrieb. So baut er Bekanntheit auf und stärkt die Marke aktiv. Zusätzlich verpflichten rechtliche Rahmenbedingungen den Franchisegeber, sein Know-how den Franchisepartnern zur Verfügung zu stellen. Die Europäische Gruppenfreistellungsverordnung schreibt vor, wie er sein Know-how bereitstellen und vermitteln muss.

Lizenzverträge und Kartellrecht: Wettbewerb nicht einschränken

Lizenzverträge – und damit auch Franchiseverträge – über gewerbliche Schutzrechte können gegen das Kartellrecht verstoßen und verboten werden, sobald sie den Wettbewerb einschränken. Dazu gehören Vereinbarungen mit Preisbindungen, territorialen Beschränkungen, Wettbewerbsverboten oder Bezugsbindungen.

Freistellung von der Kartellverordnung für Franchisesysteme

Wie der Name sagt, stellt die Verordnung bestimmte Gruppen solcher Vereinbarungen von diesem Verbot frei. Sie legt genau fest, wann eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise erlaubt ist. Einfach gesagt: Franchisesysteme arbeiten vertikal aufeinander abgestimmt – sie unterliegen damit eigentlich dem Kartellverbot.

Doch die Freistellungsverordnung erlaubt, dass Franchisegeber und -nehmer innerhalb ihres Systems aufeinander abgestimmt handeln dürfen. Solange der Franchisegeber sein Know-how dokumentiert und allen Partnern zur Verfügung stellt, fällt das System nicht unter das Kartellverbot und es drohen keine Bußgelder.

Know-how richtig bereitstellen

Die Verordnung schreibt nicht vor, wie der Franchisegeber sein Know-how bereitstellt. Er kann das in Form eines gedruckten Handbuchs, eines Online-Portals oder eines Dropbox-Zugangs erledigen. Wichtig ist, dass die Informationen vollständig und verständlich sind.

Grenzen der Freistellung: Preisbindung und Marktaufteilung verboten

Trotz der Freistellung gibt es klare Grenzen: Innerhalb eines Franchisesystems darf man keine Preisbindungen festlegen. So kostet beispielsweise ein Produkt wie der Whopper auch an unterschiedlichen Standorten unterschiedliche Preise – wenn auch mit kleinen Abweichungen. Die Preise bestimmt der Markt.

Außerdem dürfen Mengenbezüge von Ware und die Aufteilung von Märkten oder Kunden (z. B. Gebietsschutz) nicht eingeschränkt werden.

Marktanteil und Gruppenfreistellung

Erreicht ein Franchisesystem einen Marktanteil von etwa 30% oder mehr, fällt es möglicherweise aus der Gruppenfreistellung heraus. In diesem Fall unterliegt es wieder dem Kartellverbot. Die Gruppenfreistellungsverordnung ist Teil des europäischen Wettbewerbsrechts und muss deshalb genau beachtet werden.