Welche Aufgaben hat ein Beirat?
Hauptaufgabe von Beiräten in Franchisesystemen
Beiräte sollen dem Franchisegeber dabei helfen, den Geschäftstyp und Erfolg seines Betriebs zu vervielfältigen. Dabei sind sie weder Kummerkasten noch Sprachrohr für alle Franchisenehmer. Dennoch stellen sie einen wichtigen Teil einer gelebten Partnerschaft dar.
Aufgaben eines Beirats
Der Beirat gibt Franchisepartnern die Möglichkeit, aktiv an der Systemgestaltung mitzuwirken. Er berät die Systemführung bei wichtigen Entscheidungen, wobei er die Erfahrungen der Partner an ihren lokalen Märkten berücksichtigt.
Zudem umfasst sein Beratungsfeld Fachfragen sowie Themen wie die Marketingstrategie.
Obwohl er beratend tätig ist, hat der Beirat keine faktische Entscheidungsgewalt und kann den Franchisegeber nicht überstimmen.
Außerdem vermittelt der Beirat bei Streitigkeiten zwischen Franchisepartnern oder zwischen Partnern und dem Franchisegeber.
Gründung und Organisation
Große Franchisesysteme setzen Beiräte zur Vermittlung von Erfolgsprozessen und zum Austausch zwischen Zentrale und Partnern ein.
Die Einrichtung eines Beirats muss gründlich vorbereitet werden, wobei Aufgaben und Abläufe klar in einer Geschäftsordnung festgelegt sein sollten.
In Franchiseverträgen finden sich häufig Regelungen, dass ein Beirat erst ab einer bestimmten Franchisenehmeranzahl möglich ist.
Neben dem Hauptbeirat können auch spezielle Beiräte wie Werbe- oder Einkaufsbeiräte gebildet werden.
Die Satzung des Beirats regelt die Amtszeit, Wiederwahl, Abwahl und Auflösung.
Letztendlich bestimmt der Franchisegeber die Regeln und ist die entscheidende Instanz.
Zusammensetzung der Beiräte
Ein Beirat besteht aus Mitgliedern der Systemzentrale und gewählten Franchisepartnern.
Meist wählen die Franchisenehmer drei oder mehr Vertreter in regelmäßigen Abständen.
In einem starken Beirat sollten zudem die Geschäftsführung, das Marketing und die Partnerberatung gleichberechtigt vertreten sein.
Sitzungen und Themen
Üblicherweise trifft sich der Beirat zwei bis vier Mal im Jahr und diskutiert unter anderem:
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Leistungsverbesserungen der Systemzentrale,
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Neue Produkte,
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Lokale und überregionale Werbemaßnahmen,
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Unterstützende Maßnahmen wie Software und Know-how-Transfer.
Dabei bringt der Franchisegeber in der Regel neue Konzepte und Ideen ein.
Der Beirat bespricht diese dann ausführlich und entscheidet über die nächsten Schritte.
Alle Beiratsmitglieder erhalten für ihren Aufwand ein angemessenes Sitzungsgeld vom Franchisegeber.
Rechtliche Aspekte
Wenn Beiräte auch nur Teilentscheidungen treffen dürfen, könnte dies gegen das Kartellrecht verstoßen.
Denn die Franchisepartner gelten als Wettbewerber und dürfen ihre Verhaltensweisen nicht gemeinschaftlich koordinieren.
Daher besitzt ein Beirat nur ein Mitspracherecht und erfüllt eine beratende Funktion.