Lizenzsystem: Was ist der Unterschied – Franchise vs Lizenz? (mit VIDEO)

Manche (Franchise-) Systeme treten nach außen damit auf „nur ein Lizenzsystem“ zu sein und rechtfertigen damit geringere Gebühren oder andere finanzielle Vorteile für die potentiellen zukünftigen Franchisepartner. Lesen Sie hier was die wesentlichen Unterschiede zwischen Lizenzsystem und Franchisesystem sind und worauf ein Existenzgründer achten sollte.

Definition Lizenzsystem

Ein Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer die Rechte zur Nutzung von gewerblichen Schutzrechten. In der Regel handelt es sich dabei um eine patentgeschützte Erfindung und/oder eine als Warenzeichen geschützte Marke. Der Einfluss des Lizenzgebers auf den Lizenznehmer ist sehr begrenzt. Reine Lizenzsysteme haben weder ein eigenes Dienstleistungs- noch ein eigenes Marketingkonzept. Lizenzpartner werden nur in den Bestandteilen die die Lizenz betreffen geschult. Ein Lizenzpartner tritt in der Regel unter seinem eigenen Namen auf nutzt einzelne Lizenzen in unterschiedlichen Geschäftsbereichen.

Definition Franchising

Das Franchisesystem hingegen besitzt z.B. ein einheitliches Marketingkonzept, das wesentlich zu einer Bindung aller Beteiligten an das System beiträgt und den einheitlichen Marktauftritt nach außen gewährt. Es hat einen für alle verpflichtenden Charakter. Der Franchisegeber unterstützt seine Partner schon im Vorfeld ihrer Gründung, vermittelt systemspezifisches Know-How in Schulungen und im Handbuch und begleitet die Franchisenehmer-Unternehmer intensiv durch die ersten Monate der Geschäftseröffnung. Die vom Franchisenehmer erworbene Franchise betrifft vor allem die Nutzung eines Geschäftskonzepts durch einen selbständigen Franchise-(Unter-)Nehmer. Die detaillierte Vermittlung von System-Know-How ist im Franchise unentbehrlich. Das ist in Lizenzsystemen per Definition in diesem Umfang nicht notwendig bzw. betrifft nur einzelne Bestandteile bezüglich der Lizenz. Der Lizenzvertrag regelt in der Regel die Nutzung von Rechten. Ein Franchisepartner hat zwar seine eigene Firmierung (die nicht die Marke des Franchisegebers beinhalten sollte), tritt aber einheitlich unter dem Dach der Marke des Franchisegebers auf. Die Außendarstellung ist im Sinne einer steigenden Markenbekanntheit überall einheitlich.

 

 

 

 

Es steht Lizenzvertrag drüber – aber ist auch einer drin?

Egal was drüber steht – wichtig ist was drin steht. Drum prüfe wer sich ewig bindet ist im Falle einer Vertragsunterzeichnung immer Voraussetzung. Letztendlich beinhaltet jeder Franchisevertrag immer auch Elemente einer Lizenzvereinbarung. Nämlich zum Beispiel das Recht die Marke des Franchisegbers und ergänzende Schutzrechte zu nutzen. In jedem Franchisevertrag steckt also auch ein Lizenzvertrag!

Aber in einem Lizenzvertrag stecken niemals Bestandteile eines Franchisevertrages. Wenn das so wäre, würde es sich sehr wahrscheinlich um einen Franchisevertrag handeln. Denn Franchise ist enger und konsequenter gefaßt als Lizenz.

Fazit für Existenzgründer

Potentielle Franchisenehmer, die sich für eine Selbständigkeit mit einem Franchisesystem ihrer Wahl interessieren und den Vertrag vorliegen haben, sollten also prüfen, ob darin umfangreiche Schulungen, regelmäßige Know-How-Vermittlung, Marketingunterstützung und Unterstützung bei der Kundengewinnung, Einkaufsvorteile, die Nutzung einer Warenwirtschaft oder anderer systemübergreifender Software sowie eine enge Betreuung der Franchisepartner im täglichen Business durch den Franchisegeber geregelt sind. Dann handelt es sich definitiv um einen Franchisevertrag. Ist das nicht der Fall so halten Sie wahrscheinlich einen Lizenzvertrag in den Händen und können unter Umständen nicht auf umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen zum Unternehmensstart pochen.

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