Welche Rechte hat ein Franchisepartner?
Des einen (Franchisenehmer-) Recht ist des anderen (Franchisegeber-) Pflicht. Ein Franchisepartner hat das Recht auf Information, der Franchisegeber wiederum hat die Pflicht zur Information. Hierzu zählen vor allem:
- Das Recht auf ein Systemhandbuch, das gleich einer Betriebsanleitung das gesamte Know-how enthält, das ein Franchisepartner zur Betriebsführung benötigt,
- Ein erprobtes System mit positivem Image und Wettbewerbsvorteilen,
- Das Recht auf eine umfassende vorvertragliche Aufklärung über sämtliche Systeminhalte und das Know-How sowie auf Erfahrungen beruhende wichtige Kennziffern,
- Umfassende Betreuung durch den Franchisegeber,
- Aus- und Fortbildung,
- Intensive überregionale Werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen zur Stärkung der Marke,
- Perfektionierung uns Standardisierung betrieblicher Abläufe,
- Die Möglichkeit des Zugriffs auf Spezialisten, insbesondere für Betriebswirtschaft, Marketing, EDV, Finanzierung.
(Quelle: Existenzgründung mit System – Ein Leitfaden des Deutschen Franchiseverbandes e.V.)