Was beinhaltet der europäische Verhaltenskodex für Franchising?

Was beinhaltet der europäische Verhaltenskodex für Franchising?

Europäischer Verhaltenskodex für Franchising

Der Europäische Verhaltenskodex regelt vor allem die partnerschaftlichen Spielregeln zwischen Franchisegeber und Franchisepartner. Deshalb ist er eine verpflichtende Grundlage für alle Franchisegeber, die einem europäischen Franchiseverband angehören.

Geschichte und Geltungsbereich

Seit dem 1. Januar 1992 gilt der Kodex als Ehrenkodex für die Mitglieder des Deutschen Franchiseverbands e.V. (DFV). Zudem haben sich alle nationalen Franchiseverbände in Europa ihm verpflichtet.

Dabei berücksichtigen die Ehrenkodexe die jeweiligen landesspezifischen Rechtslagen.

Nur Mitglieder und Anwärter des DFV dürfen den Ehrenkodex verwenden und sich darauf berufen. Dennoch bemüht sich der Verband, auch andere Franchisegeber zu einer aktiven Umsetzung zu bewegen.

Wesentliche Bestimmungen des Ehrenkodex

Zum einen muss der Franchisegeber sein Erfahrungswissen vor Vertragsabschluss mit dem ersten Franchisepartner in mindestens einem Pilotprojekt belegen.

Zum anderen ist er verpflichtet, jeden Franchisepartner zu Beginn umfassend zu schulen. Dadurch soll der erfolgreiche Markteinstieg gesichert werden.

Außerdem muss der Franchisegeber dem Franchisepartner vor Vertragsunterzeichnung ein Exemplar des Ehrenkodex übergeben. Dieses dokumentiert die wichtigsten Regeln für faires Verhalten in der Franchisewirtschaft.

Weiterhin muss der Franchisegeber dem zukünftigen Partner vor Vertragsschluss alle wichtigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig schriftlich übergeben. Das bedeutet aber nicht, dass das gesamte Know-how vorab übertragen wird.

Im Zweifelsfall sollten Franchisegeber Vorverträge abschließen, um ihr Know-how zu schützen. Für solche Vorverträge dürfen sie Gebühren verlangen, die später auf den Franchisevertrag angerechnet werden.

Vor Abschluss des Vorvertrags bekommt der Franchisenehmer eine schriftliche Mitteilung über den Zweck des Vorvertrags und die entgeltlichen Regelungen.

Zuletzt verpflichtet der Kodex den Franchisegeber, den unterschriebenen Franchisevertrag direkt nach Vertragsabschluss auszuhändigen.

(Quelle: Existenzgründung mit System – Ein Leitfaden des Deutschen Franchiseverbandes e.V.)