Welche Rechte hat ein Franchisepartner?

Des einen (Franchisenehmer-) Recht ist des anderen (Franchisegeber-) Pflicht. Ein Franchisepartner hat das Recht auf Information, der Franchisegeber wiederum hat die Pflicht zur Information. Hierzu zählen vor allem:

  1. Das Recht auf ein Systemhandbuch, das gleich einer Betriebsanleitung das gesamte Know-how enthält, das ein Franchisepartner zur Betriebsführung benötigt,
  2. Ein erprobtes System mit positivem Image und Wettbewerbsvorteilen,
  3. Das Recht auf eine umfassende vorvertragliche Aufklärung über sämtliche Systeminhalte und das Know-How sowie auf Erfahrungen beruhende wichtige Kennziffern,
  4. Umfassende Betreuung durch den Franchisegeber,
  5. Aus- und Fortbildung,
  6. Intensive überregionale Werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen zur Stärkung der Marke,
  7. Perfektionierung uns Standardisierung betrieblicher Abläufe,
  8. Die Möglichkeit des Zugriffs auf Spezialisten, insbesondere für Betriebswirtschaft, Marketing, EDV, Finanzierung.

(Quelle: Existenzgründung mit System – Ein Leitfaden des Deutschen Franchiseverbandes e.V.)