FAQ
Häufige Fragen
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Franchisegeber – Systemzentrale – Franchisezentrale
Die franchisegebende Firma ist diejenige, die die Franchiseverträge mit den Franchisenehmern schließt. Diese Firma – zumeist eine juristische Person – wird Franchisegeber genannt. Ebenfalls wird die natürliche Person als Franchisegeber bezeichnet, die Inhaber der franchisegebenden Firma ist und damit die Führung eines Franchisesystems innehat. Diese Person hat die franchisegebende Firma gegründet oder die franchisegebende Firma vom ehemaligen Franchisegeber übernommen. Häufig schließen sich zwei oder mehrere natürliche Personen zusammen, um die franchisegebende Firma zu gründen oder eine solche zu kaufen. Der Begriff Franchisegeber wird also sowohl im Zusammenhang mit der Franchisegeber-Person (bzw. den Franchisegeber-Personen) als auch im Zusammenhang mit der Franchisegeber-Firma verwendet. Schließlich findet der Begriff auch Anwendung auf die Mitarbeitenden des Franchisegebers, die mit ihm zusammen das Franchisegeber-Team bilden. Die Franchisegeber-Firma verfügt in der Regel über Büroräumlichkeiten, von denen aus das Franchisegeber-Team agiert. Vor diesem Hintergrund sind die ebenfalls genutzten Begriffe Systemzentrale oder Franchisezentrale zu verstehen, die fast gleichbedeutend mit Franchisegeber genutzt werden.
Franchisenehmer – Franchisepartner
Die Begriffe Franchisenehmer und Franchisepartner werden gleichbedeutend genutzt. Franchisenehmer vermeidet unmissverständlich eine Verwechslung mit Franchisegeber. Der Begriff Franchisepartner wird vor allem dann genutzt, wenn man das Verhältnis auf Augenhöhe zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber betonen möchte, weil erst ihre als partnerschaftlich verstandene Beziehung den Erfolg eines Franchisesystems ermöglicht. Franchisenehmer wird genutzt sowohl für die natürliche Person des Franchisenehmers als auch für seine Firma, mit der er seine Rechte und Pflichten gegenüber seinem Franchisegeber erfüllt.
Franchisesystem
Franchisenehmer und Franchisegeber bilden gemeinsam das Franchisesystem. Dieses entsteht in dem Augenblick, in dem ein Franchisegeber seinen ersten Franchisevertrag mit einem Franchisenehmer schließt. In diesem Augenblick wird die Unternehmerin, die die franchisegebende Firma gegründet und den Aufbau ihres Franchisesystems vorbereitet hat, zur Franchisegeberin.
Franchisevertrag
Der Franchisevertrag ist derjenige Vertrag, den Franchisenehmer und Franchisegeber miteinander schließen, um ihre Beziehung untereinander, die Art ihrer Zusammenarbeit, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten zu regeln. Üblicherweise hat ein Franchisevertrag einen Umfang von 25–35 Seiten zuzüglich Anlagen.
Franchise-Handbuch
Das Handbuch ist eine umfassende Anleitung zur Führung der Betriebe, die der Franchisegeber für seine Franchisenehmer entwickelt hat. Es enthält das gesamte Knowhow zu dem Geschäftsmodell, das der Franchisegeber seinen Franchisenehmern zur Verfügung stellt. Das Handbuch bietet zudem die Möglichkeit, die im Franchisevertrag naturgemäß eher abstrakt beschriebene Form der Zusammenarbeit im Detail und anhand praktischer Beispiele zu erläutern und mit Leben zu füllen. Manche Franchisegeber teilen das Handbuch in ein Franchise-, Betriebs- und Personalhandbuch auf. Der Franchisegeber stellt seinen Franchisenehmern das Handbuch in Form einer webbasierten Software zur Verfügung. Es beinhaltet Texte, Fotos, Videos, Tabellen, Links und Grafiken.
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Franchisierbar
Ist ein Geschäftsmodell franchisierbar? Klingt ein bisschen schräg dieser Begriff. Hat sich aber dennoch durchgesetzt. Franchisefähig oder mit Franchise skalierbar wären alternative Begriffe. Gemeint ist, ob ein Geschäftsmodell die Anforderungen erfüllt, um darauf aufbauend ein Franchisesystem zu entwickeln.
Franchisegebühren
Als Franchisegeber unterstützt du deine Franchisenehmer auf vielfältige Weise. Für diese Leistung zahlen sie dir Geld. In aller Regel in Form einer einmaligen Eintrittsgebühr sowie einer monatlich fortlaufenden Gebühr.
Leadgewinnung
Jemand, der bei einem Franchisegeber mit der Absicht anfragt, dort möglicherweise Franchisenehmer zu werden, ist ein Franchise-Interessent bzw. genau genommen ein Franchisenehmer-Interessent (FNI). Innerhalb einer Systemzentrale wird bei diesen Anfragen häufig auch von Lead gesprochen, insbesondere, wenn es um Marketingmaßnahmen geht, die zum Ziel haben, möglichst viele Leads zu generieren. Neben Leadgewinnung oder Leadgenerierung ist deshalb auch der Begriff Leadmarketing geläufig. Wenn ein Franchise-Interessent nicht mehr einfach nur neugierig auf eine Franchise-Partnerschaft ist, sondern sich mehr und mehr sehr ernsthaft für diese interessiert und er vom Lizenzverkäufer durch intensive Gespräche vorqualifiziert wurde, sprechen viele Systeme ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von einem Interessenten, sondern von einem Kandidaten.
Lizenzverkauf
Der Lizenzverkauf bezeichnet den Zeitraum von der ersten Kontaktaufnahme eines Franchise-Interessenten bis zum Abschluss des Franchisevertrags. Da der Lizenzverkauf sich über mehrere Wochen oder Monate erstreckt und nach einem fest definierten Schema abläuft, wird auch von Lizenzverkaufsprozess gesprochen. Der oder die Mitarbeiter, die in der Systemzentrale für den Lizenzverkauf zuständig sind, werden Lizenzverkäufer genannt.
Partnermanagement
Das Partnermanagement bezeichnet die Gesamtheit aller vom Franchisegeber für die Franchisenehmer angebotenen Maßnahmen sowie alle Interaktionen mit ihnen, die der Steigerung ihres wirtschaftlichen Erfolgs und der guten Beziehung zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber dienen. Alternativ wird u.a. auch gesprochen von Partnerbetreuung, Partnerkooperation, Support, Field Service usw.
