Wie Sie als Franchiseunternehmer Ihre Marke verlieren (mit Video)

Sie haben sich Ihre Marke zuerst als Unternehmer und nun als Franchisegeber über viele Jahre aufgebaut – jede Menge Herzblut, Anstrengung, Zeit und Geld sind in diesen Namen geflossen. Klar, dass Sie Ihre Marke um (fast) jeden Preis beschützen sollten. Dennoch beobachten wir von den FranchiseMachern immer wieder einen elementaren Fehler, den selbst erfahrene Franchisegeber machen und der doch ganz einfach zu vermeiden wäre. Lesen Sie diesen Artikel, um ihn zu umgehen und sich viel Ärger in der Zukunft zu ersparen.

Das Konzept Franchisemarke verstehen

Wer Franchisepartner wird, tut das oft ohne den Gedanken, dass die Partnerschaft in naher Zukunft auseinandergehen könnte. Im Gegenteil, viele Menschen gehen mit der Vertragsunterzeichnung ein für sie großes Risiko ein, von dem sie sich natürlich langfristige Erfolge versprechen. Als Franchiseunternehmer können Sie die Augen jedoch nicht davor verschließen: Partner kommen und gehen.

Für die Dauer der Franchisepartnerschaft erwirbt der Franchisenehmer Lizenzen für Ihr Geschäftskonzept und – unter anderem – auch ihre Marke. Im Franchisevertrag sollte das klar geregelt sein: Der Markenname, den der Franchisepartner benutzen darf, ist sozusagen nur „geliehen“. Er gehört ihm nicht, und mit dem Ende der Partnerschaft darf der Franchisenehmer ihn nicht mehr verwenden. Das bedeutet: Er muss Schilder abschrauben, eine eventuelle Autobeklebung entfernen, seine Visitenkarten mit dem Markennamen vernichten und viele weitere Schritte in dieser Richtung unternehmen.

Aber was ist mit dem Firmennamen?

Firmennamen für die Firmen der Franchisenehmer richtig wählen

Jeder Franchisenehmer ist rechtlich betrachtet unabhängig selbstständig. Er ist selbst für seinen Erfolg verantwortlich und trägt das volle unternehmerische Risiko. Dazu gehört es auch, dass er eine eigene Firma gründet. Für unerfahrene Franchisenehmer liegt es dabei nahe, den Markennamen des Franchiseunternehmens ganz oder zumindest teilweise zu nutzen. Schließlich hat er sich mit dem Konzept identifiziert und möchte es mittragen – und die Marke ist wichtiger Teil der Kongruenz eines Franchiseunternehmens.

Beispiel: Nehmen wir an, Sie leiten als Franchisegeber ein Franchiseunternehmen in der Gastronomie unter dem Markennamen „Superburger“. Ihr Franchisepartner meldet seine eigene Firma unter dem Namen „Superburger Meier GmbH“ an – ein Name, der zum Beispiel auf seinen Rechnungen, im Impressum einer Website oder auf Kassenbons auftaucht.

Geht die die Franchisepartnerschaft nun eines Tages zu Ende, ist das für beide Seiten unglücklich. Der Franchisepartner möchte seine Firma vielleicht weiterbetreiben und für andere Zwecke nutzen, was unter dem gewählten Namen dann jedoch rechtlich nicht mehr möglich ist. Sie als Franchisegeber haben hingegen einen großen Aufwand damit, Ihre Interessen durchzusetzen, wenn der Franchisenehmer sich querstellt. Sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer profitieren also davon, diese unangenehme und komplizierte Situation von Anfang an zu vermeiden.

Weitere Folgen für Ihr Franchiseunternehmen

Haben Sie nur eine Handvoll Franchisepartner, ergeben sich aus ungünstig gewählten Firmennamen vielleicht noch keine Probleme. Doch Ihr Ziel als Franchisegeber sollte es stets sein, Ihr Franchiseunternehmen schnell wachsen zu lassen. Je mehr Franchisepartner Sie haben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass einige wenige, Dutzende oder sogar noch mehr Firmen mit Ihrem Markennamen „im Umlauf“ sind, obwohl die Partnerschaft bereits beendet wurde.

Rechtlich ist die Sache klar: Die Namen müssten entsprechend geändert werden. Das ist gerade bei Rechtsformen wie der GmbH nicht ohne Weiteres möglich. Die Gesellschafterverträge müssen per Beschluss der Gesellschafterversammlung geändert werden, und diese Änderung bedarf notarieller Beglaubigung, was Aufwand und Kosten mit sich bringt. Daher ist es nicht weit hergeholt, dass manch ein ehemaliger Franchisepartner – vielleicht auch aus Unwissenheit heraus – die Firma einfach weiter unter Ihrem Markennamen (oder mit Teilen davon) betreibt. Der Aufwand, Ihre Ansprüche durchzusetzen, liegt dann bei Ihnen.

Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen: Firmen, die weiterhin unter ihrem Markennamen arbeiten, können selbstverständlich auch Einfluss auf der Ruf Ihrer Marke haben. Und – wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Sie die Entfernung nicht durchsetzen, tut es niemand.

Dabei ist es nicht weiter schwierig, all diese Umstände zu vermeiden. Schließlich müssen Sie Ihre Franchisepartner lediglich dazu anhalten, von Anfang an einen Firmennamen zu wählen, der mit dem Markennamen nicht in Konkurrenz steht. Vielleicht werden Ihre Franchisenehmer verwundert sein und wissen wollen, ob das nicht dem Kunden negativ auffällt. Dann können Sie sie mit folgender Erklärung beruhigen.

Unterschiedliche Firmennamen im Franchise: Was sagt der Kunde dazu?

Die kurze Antwort lautet: Er merkt es gar nicht. Für den Kunden ist der Markennamen des Franchiseunternehmens überall präsent – in der Beschilderung, auf Flyern und Visitenkarten, auf Auto- und Plakatwerbung, als Logo auf dem Briefpapier, in der Werbung direkt im Geschäft und so weiter und so fort. Der eigentliche Firmenname, der vom Markennamen abweicht, taucht lediglich an einigen wenigen Stellen auf, etwa im Impressum oder auf der Rechnung.

Sie können das leicht mit Ihren Franchisenehmern durchspielen, indem Sie sie fragen, was ihnen bei einem McDonald’s-Besuch mehr ins Auge gefallen ist: die Marke „McDonald’s“ oder die abweichende Firmenbezeichnung des Franchisenehmers auf dem Kassenbon. Übrigens ein typisches Erkennungsmerkmal für Franchiseunternehmen!

Checkliste: So machen Sie es richtig

Ein kleiner Fehler bei den Formalitäten – weitreichende Folgen, die mit der Zeit richtig anstrengend werden können. So vermeiden Sie, dass es nach dem Ende einer Franchisepartnerschaft Ärger wegen des Firmennamens gibt:

  • Vertrag anpassen: Steht in Ihrem Franchisevertrag noch nicht, dass Franchisenehmer einen Firmennamen wählen müssen, der unabhängig vom Markennahmen des Franchiseunternehmens existieren kann? Dann sollten Sie das schleunigst nachholen.
  • Hintergrund erklären: Verdeutlichen Sie Ihren Franchisepartnern, dass ein Franchisesystem ein Netzwerk ist, das aus vielen einzelnen, rechtlich selbstständigen Firmen besteht. Zeigen Sie klar auf, dass die Marke lediglich „geliehen“ wird, der Firmenname jedoch, falls gewünscht, dauerhaft bestehen bleiben kann.
  • Prüfung selbst durchführen: Um sicherzugehen, überprüfen Sie selbst, ob die Firmennamen Ihrer Franchisepartner tatsächlich angemessen sind und sich vom Markennamen deutlich genug unterscheiden.

Möchten Sie mehr darüber wissen, wie Sie mit einfachsten Maßnahmen Fehler vermeiden können, die Ihnen in der Zukunft den Verlust von viel Zeit und Geld ersparen können – und an denen Franchisesysteme regelmäßig scheitern? Wir begleiten Franchisegeber und diejenigen, die es werden wollen, als Coaches, Berater, Mentoren und Sparringspartner mit über 20-jähriger Erfahrung. Gern überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Geschäftskonzept franchisierbar ist, oder beraten auch Sie als bereits etablierten Franchiseunternehmer. Buchen Sie sich kostenfrei ein unverbindliches Erstgespräch unter www.franchisemacher.de.

 

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