Die rechtliche Grundlage der Beziehungen zwischen Franchise-Geber und Franchise-Partner ist der Franchise-Vertrag. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die finanziellen Belastungen des Franchise-Partners sowie gemeinsam mit den Franchise-Handbüchern die weiteren Details für die Zusammenarbeit innerhalb des Franchise-Systems. Jeder Franchisegeber hat in der Regel zwei wesentliche Rechte gegenüber seinen Franchisepartnern:
Kontroll- und Weisungsrecht
- Die Rechte des Franchisegebers liegen vorwiegend im „Controlling", d.h., in der zeitnahen Beobachtung und ratgebenden Einflussnahme hinsichtlich des wirtschaftlichen Erfolgs des Franchisepartners.
- Der Franchisegeber hat jederzeit das Recht zu überprüfen, ob der Franchisepartner die im Handbuch festgeschriebenen Grundsätze und seine vertraglich festgelegten Pflichten systemkonform erfüllt.
- Er hat das Recht, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Qualität des Systems zu sichern bzw. das System an neue Verhältnisse anzupassen.
Erhebung von Franchisegebühren
- Doch vor allem hat der Franchisegeber das Recht, für die von Ihm erbrachten Leistungen Gebühren zu erheben.
(Quelle: Existenzgründung mit System - Ein Leitfaden des Deutschen Franchise-Verbandes e.V.)