Welche Rechte hat der Franchisegeber?

Die rechtliche Grundlage der Beziehungen zwischen Franchisegeber und Franchisepartner ist der Franchisevertrag. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die finanziellen Belastungen des Franchisepartners sowie gemeinsam mit den Franchisehandbüchern die weiteren Details für die Zusammenarbeit innerhalb des Franchisesystems. Jeder Franchisegeber hat in der Regel zwei wesentliche Rechte gegenüber seinen Franchisepartnern:

Kontroll- und Weisungsrecht

  1. Die Rechte des Franchisegebers liegen vorwiegend im „Controlling“, d.h., in der zeitnahen Beobachtung und ratgebenden Einflussnahme hinsichtlich des wirtschaftlichen Erfolgs des Franchisepartners.
  2. Der Franchisegeber hat jederzeit das Recht zu überprüfen, ob der Franchisepartner die im Handbuch festgeschriebenen Grundsätze und seine vertraglich festgelegten Pflichten systemkonform erfüllt.
  3. Er hat das Recht, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Qualität des Systems zu sichern bzw. das System an neue Verhältnisse anzupassen.

Erhebung von Franchisegebühren

  1. Doch vor allem hat der Franchisegeber das Recht, für die von Ihm erbrachten Leistungen Gebühren zu erheben.

(Quelle: Existenzgründung mit System – Ein Leitfaden des Deutschen Franchiseverbandes e.V.)