Welche Aufgaben hat ein Beirat?

Beiräte in Franchisesystemen haben in erster Linie vor allem eine Aufgabe hat: Sie sollen dem Franchisegeber die Vervielfältigung seines Betriebstyps und Geschäftserfolgs vereinfachen. Ein Beirat ist kein Kummerkasten und auch kein Sprachrohr für alle Franchisenehmer des Systems. Die Etablierung eines Beirates ist nicht zwingend, doch sollte man bedenken, dass sie einen wesentlichen Bestandteil einer gelebten Partnerschaft darstellen.

Aufgaben

Der Beirat gibt den Franchisepartnern die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung des Systems mitzuwirken. Er hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Franchisenehmer an ihrem jeweiligen lokalen Markt, die Systemführung bei wichtigen systemrelevanten Entscheidungen, in Fachfragen und z. B. hinsichtlich der Marketingstrategie zu beraten.

Er übt eine beratende Funktion in der Franchisezentrale aus, kann bei wichtigen Sachentscheidungen mitbestimmen und hat eine Schlichtungsfunktion bei Streitigkeiten zwischen Franchisepartnern oder bei Auseinandersetzungen zwischen Franchisepartner und Franchisegeber. Der Beirat hat aber weder eine faktische Entscheidungskompetenz, noch kann er den Franchisegeber überstimmen.

Gründung

Vor allem große Franchise-Systeme setzen auf die kommunikative Leistung eines Beirats zur Vermittlung von Erfolgsprozessen und zum Austausch zwischen Systemzentrale und Franchisenehmern. Die Einrichtung eines Beirats muß gründlich vorbereitet werde. Insbesondere die Aufgaben des Beirats und Verfahrensweisen sollten durch eine Geschäftsordnung genau festgelegt werden. Häufig findet sich in Franchiseverträgeneine Regelung, wonach ein Beirat erst dann, wenn eine bestimmte Anzahl von Franchisenehmern erreicht worden ist, installiert werden kann.

Neben dem üblichen Franchisenehmer- bzw. Systembeirat kann auch ein Werbebeirat oder ein Waren-/Einkaufsbeirat gebildet werden.

Die Beiratssatzung sollte eindeutige Regeln über die Amtszeit, Wiederwahl, Abwahl und Auflösung des Beirats enthalten. Ein Franchisegeber sollte die Regeln der Beiratsarbeit bestimmen und letztendlich die entscheidende Instanz sein.

Mitglieder

Der Beirat besteht neben Mitgliedern der Systemzentrale aus gewählten Franchisepartnern. In den meisten Fällen werden drei oder mehr Franchisepartner stellvertretend für alle Franchisepartner in regelmäßigen Abständen in den Beirat gewählt. In einem leistungsstarken Beirat sollten zudem auch die Franchisegeschäftsführung und die Verantwortlichen für das Marketing und die Partnerberatung in gleicher Anzahl vertreten sein.

Sitzungen

In der Regel kommt ein Beirat zwei bis vier Mal im Jahr zusammen und berät über z.B.

  • sinnvolle Leistungserweiterungen der Systemzentrale ggü. ihren Partnern
  • Neueinführungen von Produkten,
  • lokale und überregionale Werbemaßnahmen,
  • unterstützende Maßnahmen (Software, Know-How-Transfer)

Ein Franchisegeber sollte möglichst immer die Konzepte, Innovationen und/oder Ideen einbringen. Die Aufgabe des Beirats liegt anschließend darin, die eingebrachten Themen detailliert zu besprechen und die weiteren Schritte zu beschließen.

Allen Beiratsmitgliedern sollte gleichermaßen ein Sitzungsgeld für ihren Aufwand vom Franchisegeber bezahlt werden.

Kartellrecht

Erhalten der Beirat und damit die Franchisenehmer auch nur in Teilbereichen Entscheidungsbefugnisse, kann dies gegen das Kartellrecht verstoßen. Die Franchisenehmer könnten in diesem Fall als aktuelle, zumindest aber als potentielle Wettbewerber über den Beirat ihr Verhalten untereinander koordinieren. Einem Beirat ist daher nur ein Mitsprache- bzw. Beratungsrecht einzuräumen.