Konflikte zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer – Ist Mediation die Lösung? (mit Video)

Wir -die FranchiseMacher- haben ein wirklich aufschlussreiches Interview mit Christina Löhmann, Mediatorin aus Wiesbaden, geführt. Natürlich ist der Begriff Mediation bekannt, aber was eine Mediation wirklich bedeutet und welche Vorteile sie Franchisegebern und Franchisenehmern bietet, genau darauf wollen wir hier näher eingehen.

Mediation ist ein modernes Konfliktlösungsverfahren

Eine Mediation ist vertraulich, strukturiert und vor allem ist sie außergerichtlich. Die Kernaufgabe besteht darin zwei Parteien, die sich in einem Konflikt befinden, zu begleiten und mithilfe dieser Begleitung eine eigenverantwortliche und einvernehmliche Lösung zu finden, damit der Konflikt letztendlich beigelegt werden kann.

Diese Beschreibung ist natürlich sehr, sehr kurz zusammengefasst.

Oftmals werden zur Lösung eines Konfliktes Rechtsanwälte bemüht. Die Mediation wird begleitet und geleitet durch den sogenannten Mediator. Worin unterscheiden sich Rechtsanwalt und Mediator? Ein Mediator ist ein neutraler und unabhängiger Dritter. Er ist jemand, der von beiden Konfliktparteien gleichwertig akzeptiert ist. Ein Rechtsanwalt hingegen vertritt lediglich seinen Mandanten und möchte das Recht für diesen erwirken, ohne die Gegenseite näher in Betracht zu ziehen.

Für einen Mediator liegt die Erarbeitung einer Lösung in Eigenverantwortung beider Konfliktparteien im Vordergrund. Wo hingegen eine eigenverantwortliche Lösung mithilfe eines Rechtsanwaltes nicht im Vordergrund steht, denn schließlich wird der Rechtsanwalt durch seine Mandantschaft bezahlt. Und genau durch diese Bezahlung gibt man als Mandant eines Rechtsanwaltes seine Eigenverantwortung ab und erwartet, dass der Rechtsanwalt diese übernimmt, um (m)eine Lösung zu erreichen.

Eine Mediation unterliegt den verschiedensten Prinzipien und unterscheidet sich erheblich von den juristischen Gegebenheiten. So ist eine Mediation grundsätzlich immer freiwillig. Und das über die gesamte Mediationszeit hinweg. Zu Beginn starten die Konfliktbeteiligten freiwillig eine Mediation, die Gespräche und Verhandlungen während einer Mediation sind freiwillig und auch das Beenden, unter Umständen auch vorzeitig, einer Mediation ist freiwillig.

Weiterhin ist Verschwiegenheit eines der obersten Gebote der Mediation für alle Seiten, so kann der Mediator seine Allparteilichkeit zu jeder Zeit wahren. Ein weiteres Prinzip ist die Transparenz aller Informationen. Mediationsgespräche werden immer mit allen Seiten gleichzeitig geführt.

Die Prinzipien der Mediation

sind gleichzeitig die Unterscheidungsmerkmale gegenüber eines juristischen Verfahrens, nämlich:

  • Offenheit
  • Freiwilligkeit
  • Eigenverantwortung
  • Vertraulichkeit
  • Transparenz
  • Allparteilichkeit des Mediators

In Franchisesystemen ist ein immer mal wieder aufkommender Konflikt zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer, i.d.R. mit der Unzufriedenheit des Franchisenehmers in seinem Business verbunden. Das Geschäft läuft wirtschaftlich gesehen nicht so, wie er sich das vorgestellt hat. Der Franchisenehmer vertritt den Standpunkt, dass ihm seit Beginn der Partnerschaft wichtige Informationen gefehlt haben. Er sei also vorvertraglich nicht ausreichend aufgeklärt worden. Aus diesem Grund betrachtet der Franchisenehmer den geschlossenen Franchisevertrag als nichtig, er möchte aus dem Vertrag aussteigen und vor allem möchte er Schadensersatz erhalten. Hier geht es oft um hohe Summen. Der Franchisegeber seinerseits will in diesem aufkommenden Konflikt unbedingt nachweisen, dass er seiner vorvertraglichen Aufklärungspflicht selbstverständlich vollumfänglich nachgekommen ist.

Häufig ist die Reaktion, dass sich der Franchisenehmer einen Rechtsanwalt nimmt, um seinen Vertrag beenden zu können und Schadenersatz geltend zu machen. Der Franchisegeber nimmt sich einen Rechtsanwalt, um die Vorwürfe zu entkräften. Meist sind die Fronten zu diesem Zeitpunkt schon verhärtet. Die Situation der verhärteten Fronten kann umgangen werden, wenn schon bei der ersten Unzufriedenheit von beiden Seiten der Entschluss gefasst wird einen Mediator zu konsultieren. Hier können bereits im Vorfeld die verschiedenen Positionen, die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse abgeklärt werden und so kann gemeinschaftlich eine Lösung entstehen.

Erwähnenswert ist, dass auch während einer bereits existierenden juristischen Auseinandersetzung die Möglichkeit einer Mediation noch immer besteht. Während einer Mediation ruhen nämlich sämtliche juristischen Auseinandersetzungen. Das bedeutet, wenn man sich in der laufenden Auseinandersetzung dafür entscheidet eine einvernehmliche und deeskalierende Lösung des Konfliktes mit der Gegenseite durch eine Mediation herbeiführen möchte, pausieren die Rechtsanwälte während der Zeit der Mediation.

Rein formal endet eine Mediation auch immer mit einer schriftlichen Abschlussvereinbarung, die dann durch die Juristen vertraglich umgesetzt werden kann. Man hat also auch hier am Ende des Verfahrens eine juristisch sichere Lösung des Konfliktes in der Hand.

Das Verfahren der Mediation möchte erreichen, dass die Konfliktparteien nicht nur den jetzigen Moment im Blick haben, sondern auch nach dem Konflikt in Zukunft so miteinander umgehen können, dass es künftig wieder läuft. Eine zukunftsorientierte Perspektive also.

In einem Rechtsstreit gibt es irgendwann, oft nach Jahren, ein Ende. Dieses Ende hat immer einen Verlierer und einen Gewinner. Nach einer gerichtlichen Entscheidung ist die Angelegenheit dann erledigt, aber meistens so, dass man auch keine Lust mehr hat weiterhin zusammen zu arbeiten.

Die Mediation gibt in einem Konflikt den Parteien die Möglichkeit, zusammenzukommen, zusammenzufinden, zusammen an einer Lösung zu arbeiten. Sie gibt beiden Seiten die Chance, das Gesicht zu wahren. Aber vor allem stehen am Ende einer Mediation immer zwei Gewinner.

 

 

 

 

Hier noch ein paar Fakten über „Mediation“:

  • Statistisch führen 80% aller Mediationen zum Erfolg, d.h. beide Parteien haben ein positives Ergebnis für sich erreicht.
  • Mediationen sind wesentlich günstiger als durch Rechtsanwälte gelöste Konflikte.
  • Mediation findet in einem beherrschbaren Zeitfenster eine Lösung für beide Seiten, denn die Beilegung eines Konfliktes kann durchaus an einem einzigen Wochenende erarbeitet werden.
  • Ernsthafte Bereitschaft zur Konfliktlösung auf beiden Seiten vorausgesetzt.

80% Erfolg – immer zwei Gewinner! Schon das sind schlagkräftige Argumente, die für eine Mediation sprechen.

Auch bietet eine Mediation den Platz für Emotionen. Wie zum Beispiel für Angst. Angst auf beiden Seiten. Der Franchisenehmer hat beispielsweise Angst um seine Existenz. Der Franchisegeber hat Angst durch Schadenersatzleistungen einen Präzedenzfall zu schaffen, der seinem Franchisesystem schaden könnte. Die Möglichkeit Emotionen, die der Konflikt auslöst, benennen zu können, führt zu einem größeren gegenseitigen Verständnis auf beiden Seiten. Und Verständnis ebnet letztendlich den Weg zu einvernehmlichen Lösungen. Juristisch ist es quasi unmöglich, emotionale Aspekte des Konfliktes zuzulassen.

Das Gespräch mit Christina Löhmann hat vor allem verdeutlicht, dass bei einer Mediation beide Konfliktparteien auf derselben Seite des Tisches sitzen und nicht wie Kontrahenten sich gegenüber sitzen – und das nicht nur sinnbildlich – weil der Wunsch und der Wille nach einer gemeinsamen Lösung beide Seiten eint.

Mediation ist unseres Erachtens nach durchaus eine Lösungsmöglichkeit, die wir als Unternehmensberatung für Franchisesysteme unseren Kunden durchaus empfehlen würden. Ein Lösungsansatz, der ebenso modern ist, wie es unsere Franchisegeber-Kunden sind.

 

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