Was unterscheidet Franchising von anderen Vertriebsarten?

Franchising unterscheidet sich von Lizenzsystemen, Fillialketten, Vertragshändlersystemen und Kooperationsformen in folgender Hinsicht:

Vertragshändlersystem

Das Vertragshändlersystem ist kein detailliert geregeltes einheitliches Organisationssystem. Im Vordergrund steht der Warenvertrieb. Im Vergleich zum Vertragshändler ist der Franchisepartner stärker in das System eingebunden. Das Franchisesystem zeichnet sich durch ein wesentlich strafferes Management-, Organisations-, Marketing- und Werbekonzept aus.

Handelsvertreter-/Agentursystem

Der Handelsvertreter bzw. der Agent ist für einen oder mehrere Hersteller gleichzeitig tätig. Sie vermitteln für andere auf deren Rechnung Geschäfte. In der Regel bringt er kein eigenes Kapital ein und ist nicht an Verlusten beteiligt, d.h., er handelt in fremdem Namen und trägt kein eigenes Warenrisiko. Als selbständiger Unternehmer vermittelt der Franchisepartner grundsätzlich keine Geschäfte, sondern handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

 

 

 

 

Lizenzsystem

Ein Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer die Rechte zur Nutzung von gewerblichen Schutzrechten. In der Regel handelt es sich dabei um eine patentgeschützte Erfindung und/oder eine als Warenzeichen geschützte Marke. Der Einfluss des Lizenzgebers auf den Lizenznehmer ist sehr begrenzt. Reine Lizenzsysteme haben weder ein eigenes Dienstleistungs- noch ein eigenes Marketingkonzept. Das Franchisesystem hingegen besitzt z.B. ein einheitliches Marketingkonzept, das wesentlich zu einer Bindung aller Beteiligten an das System beiträgt und den einheitlichen Marktauftritt nach außen gewährt. Gemischte Lizenzsysteme bieten zum Teil kleinere Marketingkonzepte an, die meist jedoch weniger konsequent durchgesetzt werden. Die dort angebotenen Leistungen haben keinen für alle verpflichtenden Charakter. Nicht zuletzt aus diesem Grund übernimmt der Lizenzgeber auch keine „moralische Verantwortung“ für den Lizenznehmer, so wie der Franchisegeber dies in der Regel für seinen Franchisepartner durch umfassende Betreuung zu realisieren versucht.

Filialsystem

Filialbetriebe sind Zweigstellen eines Unternehmens und somit betriebseigene Organe. Charakteristisch sind der großhandelsmäßige Einkauf, ein zentrales Warenlager sowie die zentrale Betriebsabrechnung und -kontrolle. Aber: Im Gegensatz zum Franchisepartner ist der Filialleiter nicht rechtlich selbstständig, sondern Angestellter in der firmeneigenen Absatzorganisation und damit in jeglicher Hinsicht weisungsgebunden.

Kooperation

Franchisesysteme sind vertikale Kooperationen, d.h., es besteht eine vertragliche Regelung dahingehend, dass der Franchisegeber dem Franchisepartner gewisse Vorgaben machen darf, die zum Schutz und zur Gewährleistung des einheitlichen Markenauftritts dienen.

(Quelle: Existenzgründung mit System – Ein Leitfaden des Deutschen Franchiseverbandes e.V.)