Warum Sie beim Franchise-Aufbau nicht mit dem Vertrag starten sollten (mit VIDEO)

In unserer Zusammenarbeit mit werdenden Franchisegebern erleben wir es immer wieder, dass Unternehmer sehr viel Zeit und Mühe in ihren Franchisevertrag stecken – und das bereits ganz am Anfang, bevor sie überhaupt wissen, wie sie Franchisepartner gewinnen und ihr Franchiseunternehmen erfolgreich aufbauen sollen. Das ist verständlich und dennoch, aus unserer Sicht, der falsche Weg. Warum das so ist und wo Sie stattdessen ansetzen sollten, erklären wir in diesem Artikel.

Was ist der Sinn eines Franchisevertrags?

Dass werdende Franchisegeber sich gleich zu Beginn dem Franchisevertrag widmen wollen, ist möglicherweise der Tatsache geschuldet, dass dieser tatsächlich eine sehr wichtige Funktion im Franchisesystem hat. Im Vertrag ist nämlich unter anderem geregelt, wie genau die Beziehung zwischen dem Franchisegeber und den Franchisenehmern ausgestaltet sein soll. Diese Beziehung ist die essenzielle Grundlage für den Erfolg des Franchiseunternehmens – wenn sie nicht funktioniert, hat das gesamte Franchisesystem keine Zukunft.

Es ist also sehr wichtig, dass der Franchisevertrag genau festlegt, was beide Seiten von der Zusammenarbeit erwarten dürfen. Dafür müssen zum einen die Rechten und Pflichten sowohl der Franchisenehmer als auch des Franchisegebers unmissverständlich beschrieben sein. Beispielsweise gehört es zu den Pflichten eines Franchisegebers, den Franchisepartnern sein Know-how zur Verfügung zu stellen, etwa in Form von Schulungen oder auch mithilfe des Franchisehandbuchs. Andererseits haben auch die Franchisenehmer Pflichten, müssen beispielsweise die Werte und das Erscheinungsbild des Unternehmens nach außen aufrechterhalten.

Auch die Frage, wie genau das Know-how weitergegeben wird, ist Teil des Franchisevertrags. Welche Informationen stellt der Franchisegeber auf welche Weise zur Verfügung, und was genau muss der Franchisepartner tun, um sich dieses anzueignen und es auf sein eigenes Geschäft übertragen zu können? Sie sehen: Der Franchisevertrag ist das Herz der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisepartnern. Warum also nicht damit beginnen?

 

 

 

 

Wie ein Franchisevertrag entsteht

Wir empfehlen den Franchisegebern, die wir unterstützen und begleiten, sich für die Gestaltung des Franchisevertrags rechtliche Unterstützung zu holen. Nur ein ausgebildeter Jurist, der sich im Idealfall auch noch auf den Bereich Franchise spezialisiert hat, kann wirklich alle rechtlichen Lücken schließen und den Franchisevertrag so schreiben, dass die Interessen beider Seiten gut vertreten sind. Es stellt sich jedoch die Frage: Woher weiß der Anwalt, was er in den Vertrag aufnehmen soll?

Diese Informationen muss er selbstverständlich direkt vom Franchisegeber bekommen – also von Ihnen. In Bezug auf das Geschäftsmodell dürfte das nicht weiter schwierig sein: Schließlich haben werdende Franchisegeber in der Regel bereits zuvor selbst ein erfolgreiches Unternehmen oder zumindest den eigenen Pilotbetrieb unterhalten. Sie sind also bestens vertraut mit den Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmalen des Betriebs. Doch wie sieht es mit den weiteren Informationen aus?

Von Franchisekonzept einmal abgesehen sind auch viele weitere relevante Punkte zu besprechen, die vom zuständigen Juristen im Franchisevertrag verankert werden müssen. Dazu gehören unter anderem folgende Fragen:

  • Franchisepartner: Wer und wie sind die gewünschten Franchisepartner? Welche Qualifikationen, Fertigkeiten und persönlichen Eigenschaften sollten sie mitbringen?
  • Erwartungen: Welche Erwartungen stellen Sie als Franchisegeber an die Partner, und welche Erwartungen werden diese voraussichtlich auch an Sie stellen?
  • Gebühren: Wie setzen sich die Franchisegebühren zusammen und welche Leistungen werden dadurch genau abgedeckt?
  • Business- und Liquiditätsplanung: Wie wird das Franchiseunternehmen sich voraussichtlich entwickeln und wie wirkt sich das auf die Zusammenarbeit beider Seiten aus?
  • Schulungen: Wie wird das Know-how an die Franchisepartner weitergegeben? Welche Schulungen stehen zur Verfügung und wie sind diese aufgebaut? Wer ist für die Schulungen verantwortlich? Wer kümmert sich um die kontinuierliche Weiterentwicklung und Aktualisierung?
  • Franchisehandbuch: Wie sieht das Franchisehandbuch aus und wie wird es den werdenden Partnern zur Verfügung gestellt? Welche Inhalte werden in das Handbuch aufgenommen? Wer ist für die Erstellung, Aktualisierung und Erweiterung zuständig? Welche technischen Voraussetzungen brauchen Partner, um auf Handbuch und Schulungen zugreifen zu können?

Das sind nur einige der Punkte, die glasklar sein müssen, bevor es Sinn ergibt, sich mit der Erstellung eines Franchisevertrags zu befassen. Erst auf dieser soliden Basis kann ein Anwalt schließlich – auf Grundlage eigener Beobachtungen oder auch durch Gespräche mit den Gründern – die Essenz der Beziehung zwischen Franchisegebern und -nehmern in Schriftform zusammenfassen und rechtssicher verankern.

Die wichtige Faustregel: Der Vertrag folgt dem Konzept

Der Wunsch, das noch nicht vollständig durchdachte Franchisekonzept mit anwaltlicher Hilfe in einen Vertrag zu pressen, ist nachvollziehbar: Ein solcher Vertrag gibt – vermeintlich – Sicherheit, schließlich ist alles niedergeschrieben und dient somit als Wegweiser für den Alltag. Doch die Rechnung geht nicht auf, und das aus mindestens zwei Gründen.

Zum einen werden Sie bereits dann auf Schwierigkeiten stoßen, wenn Ihr Jurist gezielt nachfragt, wie bestimmte Prozesse laufen, wie das Unternehmen sich voraussichtlich entwickeln wird oder welche Rechte die Franchisenehmer genau haben. Das sind nämlich genau solche Fragen, deren Antworten nur aus der Erfahrung heraus entwickelt werden können.

Zum anderen zeigt sich häufig, dass die mit guten Absichten festgelegten Richtlinien, die im Vertrag verankert werden, den Herausforderungen im praktischen Alltag gar nicht standhalten. Sie sind schlicht nicht erprobt – auf dem Papier klingen sie plausibel, doch in der Praxis zeigen sich Probleme, die neue Franchiseunternehmer vorab nicht abschätzen können. Auch aus diesem Grund müssen eine sorgfältige Planung, Konzeption und Klärung am Anfang stehen – und der Vertrag dem Konzept folgen. Dieser Grundsatz gilt übrigens nicht nur für Franchiseunternehmen, sondern für viele wirtschaftliche Bereiche.

Das Dilemma: ohne Erfahrung einen Vertrag erstellen

Nun ist es durchaus so, dass Sie einen sicheren Franchisevertrag benötigen, wenn Sie mit ersten Partnern zusammenarbeiten wollen. Andererseits haben wir gerade gesagt, dass sich erst aus der Zusammenarbeit mit den Partnern heraus das Wissen ergibt, das im Vertrag verankert werden soll. Wie ist dieses Dilemma zu lösen? Dazu zwei Ansätze:

  • Auch ein Franchisevertrag ist nicht für immer und ewig in Stein gemeißelt. Es besteht die Möglichkeit, Aspekte anzupassen, wenn sich Prozesse im Franchiseunternehmen grundlegend verändert haben.
  • Nutzen Sie die Erfahrung von Menschen, die bereits dort sind, wo Sie hin wollen. Als FranchiseMacher begleiten wir seit über 20 Jahren erfolgreiche Unternehmer, die noch erfolgreichere Franchisegeber werden wollen. Wir kennen die Stolperstellen und wissen, worauf es bei der Erstellung eines soliden Franchisevertrags ankommt.

Möchten Sie von Anfang an zielgerichtet und erfolgreich mit Ihrem Franchisekonzept durchstarten? Dann lernen Sie die FranchiseMacher kostenlos im Strategiegespräch kennen. Wir klären mit Ihnen, ob Ihre Geschäftsidee franchisierbar ist und wie Ihre nächsten sinnvollen Schritte aussehen sollten.

 

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