Datenschutz im Franchising

Seit dem 28. Mai 2018 haben auch Franchisegeber und Franchisenehmer die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Die DSGVO ist eine allgemeine Verordnung zum Umgang mit personenbezogene Daten und entsprechend wenig franchisespezifisch gestaltet. Praxisrelevante Anwendungen für Franchisesysteme können z.Z. nur aus bestehenden Rechtsprechungen und der DSGVO abgeleitet werden. Was die zukünftige Rechtsprechung und Urteile in Bezug auf den Datenschutz in Franchisegeber- und Franchisenehmerbetrieben bringen wird, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich empfehlen wir zum Thema „Datenschutz“ in Ihr Franchisehandbuch einen eigenen Gliederungspunkt einzufügen.

Folgende Inhalte sollten erwähnt werden und geregelt sein:

Datenschutz in Franchisehandbüchern

  • Geben Sie Ihren Franchisenehmern Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der datenschutzrechtlichen Grundsätze und halten Sie diese im Handbuch fest.
  • Konkretisieren Sie die häufig sehr allgemein gehaltenen Vorgaben der DSGVO für Ihr Franchisesystem.
  • Unterstützen Sie Ihre Franchisepartner bei den Schulungen der eigenen Mitarbeiter im Umgang mit Kundendaten und Kundenfragen zum Datenschutz im Franchisenehmerbetrieb.
  • Gerade in Bezug auf Datenschutzfragen seitens der Kunden empfehlen wir Ihnen entsprechende Prozesse zu installieren und einen einheitlichen Auftritt zum Thema „Datenschutz“ gegenüber den Kunden sicher zu stellen.

Für Fragen zum Thema und/oder bezüglich der Implementierung von Prozessen in Ihrer Franchisepraxis stehen wir Ihnen wie gehabt gerne zur Verfügung. Juristisch beraten und unterstützt werden wir von der Kanzlei Jacobsen & Confurius, Herrn Dr. Kay Jacobsen. Gut aufbereitete und einfach verständliche Formulare finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht https://www.lda.bayern.de/de/index.html#.