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Franchise-WIKI - Aufbau

Wissen für Unternehmen, die ein Franchisesystem aufbauen wollen.

Für starke Führungsqualitäten gibt es kein Patentrezept, auch keine pauschale Anleitung. Wirkungsvolle Führung ist immer persönlich. Erst Recht im Franchising! Sie erinnern sich: Wir sind in einem People’s Business. Überall dort, wo Menschen miteinander arbeiten, geht es nicht immer sachlich und objektiv zu, sondern auch einmal emotional und unberechenbar. Hier finden Sie 5 gute Gründe dafür, sich als Franchisegeber über die wirkungsvolle Führung von selbständigen Unternehmern Gedanken zu machen:

 Der Franchise-Geber ist der Initiator eines Franchise-Netzwerkes, das aus dem Franchisegeber und seinen Franchisepartnern besteht. Der Franchise-Geber gewährt seinen Franchise-Partnern dabei das Recht zur Ausübung eines Geschäfts auf der Basis seines Franchise-Konzeptes und unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben.

Ja, auch ein Franchisesystem muss, wie jedes andere Unternehmen, gesteuert werden. Aber wie steuert und controlled man ein Netzwerk, dass hauptsächlich aus selbständigen Unternehmern*innen besteht?

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 "Verlierer hören auf, wenn sie scheitern. Gewinner scheitern, bis sie Erfolg haben." So beginnt die Einleitung zur neuesten Buch-Veröffentlichung des Impulse Magazins "Mein größter Fehler". Dr. Nikolaus Förster, Wirtschaftsjournalist und Unternehmer, hat zusammengefasst was zusammengehört ...

Jetzt werden unsere Mandanten sagen, na ist doch klar Jana, im EMS-, Pflege-, Gastronomie-, Schönheits-, Baby-, Mietwagen- oder Ärzte-Business. Ok, aber in welchem denn nun genau?

Für die vom Franchise-Geber erbrachten Leistungen zahlt ein Franchise-Partner Gebühren an seinen Franchisegeber. Die Einstiegsgebühr wird einmalig am Anfang der Franchise-Partnerschaft bezahlt. Die laufende Franchise-Gebühr sowie die Werbegebühr werden i.d.R. umsatzanteilig meist monatlich ermittelt. Je nach System können weitere umsatzabhängige Gebühren oder zusätzliche Kostenpauschalen für z.B. Schulungen oder IT-Systeme anfallen.

Läuft der Kontakt zwischen Franchisegeber und Franchisepartner auf den Abschluss eines Vertrags hinaus bzw. liegt ein ähnlicher geschäftlicher Kontakt vor, ist der Franchisegeber verpflichtet, vorvertragliche Aufklärung zu leisten.

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